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Orginalregel (D&D 3.5)[]

Ein Kampfteilnehmer darf in einer Runde, in der er sich ansonsten nicht bewegt, einen 1,50m-Schritt machen. Damit kann er eine kleine Positionsveränderung durchführen, die nicht als Aktion zählt.


Hausregel[]

Macht ein Kampfteilnehmer einen 1,50m-Schritt, so darf jeder andere Kampfteilnehmer, der diesen innerhalb der letzten Runde im Nahkampf angegriffen hat, sich entscheiden im gleichen Augenblick ebenfalls einen 1,50m-Schritt zu machen, um die Bewegung des ersten auszugleichen. Diese Regel darf jeder Charakter zwischen seinen eigenen Zügen genau einmal anwenden, der 1,50m-Schritt zählt in diesem Fall nicht gegen die Bewegungsrate der nächsten Runde.

Zweck der Hausregel[]

Durch diese Regel ist es nicht mehr möglich, mit einem 1,50m-Schritt aus einem Nahkampf zurückzuweichen, um unbedroht zu Zaubern, eine Fernkampfwaffe einzusetzen oder einen Trank zu trinken. Die Möglichkeit besteht weiterhin dann, wenn der betreffende Gegner seine Aufmerksamkeit einem dritten Kampfteilnehmer widmet, indem er den ersten nicht angegriffen hat.

Kettenreaktionen[]

Auch ein 1,50m-Schritt, der durch Anwendung dieser Hausregel ausgeführt wird, kann wiederum Auslöser für einen 1,50m-Schritt eines dritten Charakters sein.

Beispiel 1
. . .
. V .
A1 . A2

Beispiel[]

In Beispiel 1 steht Verteidiger V im Nahkampf mit den Angreifern A1 und A2. Bewegt sich A1 um ein Feld nach oben, so kann V ebenfalls einen 1,50m Schritt machen, sofern er selbst A1 in der vergangenen Runde angegriffen hat.

V kann auf diesen 1,50m-Schritt verzichten. Entscheidet er sich diesen Schritt zu nutzen, so muss er ihn unbedingt ebenfalls nach oben setzen, da die Regel nur ein Ausgleichen von A1s Bewegung erlaubt; das heißt, die relative Position von A1 und V bleibt gleich.

V zieht nun also einen 1,50m-Schritt nach oben, um A1s Bewegung auszugleichen. Nun erlaubt eine erneute Anwendung der Hausregel, dass auch A2 einen 1,50m-Schritt nach oben setzt, da er V in der vergangenen Runde im Nahkampf angegriffen hat.

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