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Originalregel (D&D 3.5)[]

Unter bestimmten Voraussetzungen (Talente, Arbeitsaufwand, EP- und Materialkosten) können (Spieler-)Charaktere verschiedene Magische Gegenstände herstellen. Diese Gegenstände bleiben dauerhaft bestehen oder enthalten eine bestimmte Anzahl von Ladungen.

Hausregel[]

Magische Gegenstände behalten ihre Magie nur für eine bestimmte Zeit. Je mächtiger die Magie eines Gegenstandes ist, desto länger hält sich die Magie.

Die Wirkungsdauer der Magie berechnet sich wie folgt:

  • Waffen und Rüstungen: Wirkungsdauer in Jahren = (Effektiver Bonus)²
  • Zauberstäbe, Tränke, Schriftrollen: Wirkungsdauer in Jahren = Zaubergrad * Zauberstufe
  • Wundersame Gegenstände und übriges: Ermittle den Marktpreis des Gegenstandes. Die Wirkungsdauer entspricht derjenigen der nächstpreiswerteren Rüstungsverzauberung.


Einschränkung[]

Diese Hausregel findet ausschließlich Anwendung auf Gegenstände, die nach der Erneuerung des magischen Gewebes in der Zeit der Sorgen erschaffen wurden. In der Spielwelt sind also durchaus noch ältere Magische Gegenstände zu finden, deren Wirkungsdauer unbegrenzt ist.


Auswirkung[]

Da bei einem bestehenden Magischen Gegenstand keine Möglichkeit besteht, die Restwirkungsdauer seiner Verzauberung zu ermitteln, schränkt diese Regel das Schätzen eines Marktwertes ein und reduziert damit die Handelbarkeit von Magischen Gegenständen.

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